Über die Einreise in die Republik Belarus vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie
Gemäß der Verordnung der Regierung der Republik Belarus vom 30. Oktober 2020 № 624 (in der geänderten Fassung) wird das Verfahren für die Einreise in die Republik Belarus geändert. Zur Verhinderung der Ausbreitung der durch das Coronavirus COVID-19 verursachten Infektion dürfen seit dem 21. Dezember 2020 bis auf weiteres ausländische Staatsbürger und Staatenlose in die Republik Belarus durch Bodenkontrollpunkte nicht einreisen. Dies gilt nicht für Personen, die über den Flughafen „Minsk“ einreisen, sowie für folgende Personen:
Ausländer mit Diplomaten- bzw. Dienstpässen
Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen
Ausländer, die Ehepartner, Eltern oder Kinder von Staatsbürgern der Republik Belarus sind bzw. der Ausländer mit dem ständigen Wohnsitz in Belarus
Ausländer, die internationale humanitäre Hilfe leisten
Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis in der Republik Belarus haben
Ausländer, die im Bezug mit einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten in die Republik Belarus einreisen
Ausländer mit einer ständigen bzw. vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus
Ausländer, die auf Einladung von in der Republik Belarus registrierten juristischen Personen in die Republik Belarus einreisen
Staatsbürger der Russischen Föderation, die durch die Republik Belarus in die Russische Föderation reisen
Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr
Ausländer, die zur Jagd in die Republik Belarus einreisen (nach Vorlage der entsprechenden geschlossenen Vereinbarungen über die Erbringung touristischer Dienstleistungen)
Ausländer, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei der Einreise in die Republik Belarus einen PCR-Test im Original bzw. in elektronischer Form (auf Englisch bzw. auf Belarusisch/Russisch) haben, der innerhalb von 3 Tagen vor dem Zeitpunkt der Einreise durchgeführt wurde (einschließlich des Tages der Einreise). Ausländer und belarusische Staatsbürger, die aus Risikoländern (Deutschland und Polen gehören auch dazu) eintreffen, sollen sich einer 10-tägigen häuslichen Selbstisolierung ab ihrem Ankunftsdatum unterziehen. Die Quarantäne- und Testanforderung gilt nicht für:
Ausländer mit Diplomaten- bzw. Dienstpässen
Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen
Ausländer, die internationale humanitäre Hilfe leisten
Ausländer, die auf Einladung von in der Republik Belarus registrierten juristischen Personen in die Republik Belarus einreisen
Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr
Flugzeugbesatzungsmitglieder
Ausländer mit einer ständigen bzw. vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus
Ausländer, die im Bezug mit einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten in die Republik Belarus einreisen.
Ausländer im Transit
Ausländer, die zur Jagd in die Republik Belarus einreisen (nach Vorlage der entsprechenden geschlossenen Vereinbarungen über die Erbringung touristischer Dienstleistungen)
Eine Bestätigung des bestandenen PCR-Tests befreit nicht von der Notwendigkeit der Selbstisolierung.
Ausreise aus Belarus ins Ausland Ab dem 21. Dezember 2020 wird die Ausreise aus der Republik Belarus ins Ausland durch die Bodengrenze der Republik Belarus vorübergehend ausgesetzt (für Staatsbürger von Belarus und Ausländer mit dem ständigen Wohnsitz in Belarus). Dies gilt nicht für Personen, die über den Flughafen „Minsk“ ausreisen, sowie für folgende Personen:
Ausländer mit Diplomaten- bzw. Dienstpässen
Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen
Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr
Flugzeugbesatzungsmitglieder
Ausländer mit dem ständigen Wohnsitz in Belarus, die geschäftlich/dienstlich ins Ausland reisen
Personen, die im Bezug mit einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten ins Ausland reisen (sowie Begleitpersonen)
Quelle: Botschaft der Republik Belarus in Berlin
(https://germany.mfa.gov.by/de/embassy/news/a3867a08a3bda55c.html)