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Über die Einreise in die Republik Belarus vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie

Gemäß der Verordnung der Regierung der Republik Belarus vom 30. Oktober 2020 № 624 (in der geänderten Fassung) wird das Verfahren für die Einreise in die Republik Belarus geändert. Zur Verhinderung der Ausbreitung der durch das Coronavirus COVID-19 verursachten Infektion dürfen seit dem 21. Dezember 2020 bis auf weiteres ausländische Staatsbürger und Staatenlose in die Republik Belarus durch Bodenkontrollpunkte nicht einreisen. Dies gilt nicht für Personen, die über den Flughafen „Minsk“ einreisen, sowie für folgende Personen:

  • Ausländer mit Diplomaten- bzw. Dienstpässen

  • Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen

  • Ausländer, die Ehepartner, Eltern oder Kinder von Staatsbürgern der Republik Belarus sind bzw. der Ausländer mit dem ständigen Wohnsitz in Belarus

  • Ausländer, die internationale humanitäre Hilfe leisten

  • Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis in der Republik Belarus haben

  • Ausländer, die im Bezug mit einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten in die Republik Belarus einreisen

  • Ausländer mit einer ständigen bzw. vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus

  • Ausländer, die auf Einladung von in der Republik Belarus registrierten juristischen Personen in die Republik Belarus einreisen

  • Staatsbürger der Russischen Föderation, die durch die Republik Belarus in die Russische Föderation reisen

  • Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr

  • Ausländer, die zur Jagd in die Republik Belarus einreisen (nach Vorlage der entsprechenden geschlossenen Vereinbarungen über die Erbringung touristischer Dienstleistungen)

Ausländer, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei der Einreise in die Republik Belarus einen PCR-Test im Original bzw. in elektronischer Form (auf Englisch bzw. auf Belarusisch/Russisch) haben, der innerhalb von 3 Tagen vor dem Zeitpunkt der Einreise durchgeführt wurde (einschließlich des Tages der Einreise). Ausländer und belarusische Staatsbürger, die aus Risikoländern (Deutschland und Polen gehören auch dazu) eintreffen, sollen sich einer 10-tägigen häuslichen Selbstisolierung ab ihrem Ankunftsdatum unterziehen. Die Quarantäne- und Testanforderung gilt nicht für:

  • Ausländer mit Diplomaten- bzw. Dienstpässen

  • Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen

  • Ausländer, die internationale humanitäre Hilfe leisten

  • Ausländer, die auf Einladung von in der Republik Belarus registrierten juristischen Personen in die Republik Belarus einreisen

  • Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr

  • Flugzeugbesatzungsmitglieder

  • Ausländer mit einer ständigen bzw. vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus

  • Ausländer, die im Bezug mit einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten in die Republik Belarus einreisen.

  • Ausländer im Transit

  • Ausländer, die zur Jagd in die Republik Belarus einreisen (nach Vorlage der entsprechenden geschlossenen Vereinbarungen über die Erbringung touristischer Dienstleistungen)

Eine Bestätigung des bestandenen PCR-Tests befreit nicht von der Notwendigkeit der Selbstisolierung.

Ausreise aus Belarus ins Ausland Ab dem 21. Dezember 2020 wird die Ausreise aus der Republik Belarus ins Ausland durch die Bodengrenze der Republik Belarus vorübergehend ausgesetzt (für Staatsbürger von Belarus und Ausländer mit dem ständigen Wohnsitz in Belarus). Dies gilt nicht für Personen, die über den Flughafen „Minsk“ ausreisen, sowie für folgende Personen:

  • Ausländer mit Diplomaten- bzw. Dienstpässen

  • Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen

  • Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr

  • Flugzeugbesatzungsmitglieder

  • Ausländer mit dem ständigen Wohnsitz in Belarus, die geschäftlich/dienstlich ins Ausland reisen

  • Personen, die im Bezug mit einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten ins Ausland reisen (sowie Begleitpersonen)



Quelle: Botschaft der Republik Belarus in Berlin

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